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Bild einer elektronische Gesundheitskarte

Unverzichtbar: Ihre elektronische Gesundheitskarte

Sie wissen es vielleicht längst: Als Ärzte sind wir seit vielen Jahren verpflichtet, Ihre elektronische Gesundheitskarte, auch Versichertenkarte genannt, einzulesen. Eine Alternative – wie Sie es vielleicht von ganz früher kennen – gibt es nicht mehr.

Bitte bringen Sie deshalb bei jedem Besuch Ihre elektronische Gesundheitskarte mit und legen Sie diese vor.

Sollten Sie versehentlich Ihre Versichertenkarte vergessen haben, sind Sie verpflichtet, diese binnen 10 Tagen nachzureichen. Versäumen Sie dies, müssen wir die Rechnung Ihrer Behandlung privat an Sie stellen. Die Kasse übernimmt ohne Vorlage der Versichertenkarte keine Kosten. Sollten Sie eine solche Privatrechnung von uns erhalten, können Sie bis zum Ende des laufenden Quartals Ihre elektronische Gesundheitskarte nachreichen. Wir erledigen dann den Rest und klären das mit der Kasse.

Bitte denken Sie daran, dass ein solcher Vorgang Zeit kostet und wir uns dann nur eingeschränkt anderen Patienten widmen können. Das Mitbringen der Karte erleichtert also allen Beteiligten die Arbeit sehr.